§10 Bezahlung mittels Reisekostenabrechnung

Für bestimmte Services kann die Bezahlung über eine Reisekostenabrechnung eines verknüpften Unternehmens gewählt werden. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das Service muss diese Bezahlmethode unterstützen
  • der Nutzer muss sein Benutzerkonto mit einem Unternehmen verknüpft haben
  • das verknüpfte Unternehmen muss eine vertragliche Grundlage für diese Abrechnung mit der iMobility GmbH vereinbart haben
  • das verknüpfte Unternehmen darf gegenüber der iMobility GmbH oder konzernverbundenen Unternehmen nicht in Zahlungsverzug sein
  • das verknüpfte Unternehmen muss den Nutzer zur dienstlichen Nutzung der Services berechtigt haben

Wird die Möglichkeit der Buchung und Bezahlung mittels Verknüpfung eines Unternehmens gewählt, ist dieser Buchungsvorgang geschäftlicher Natur.

Das Unternehmen hält die iMobility GmbH bei unberechtigter Inanspruchnahme der Reisekostenabrechnung für alle daraus entstandenen Forderungen schad- und klaglos.