Für Verträge über die Beförderung von Personen besteht gemäß § 1 Abs 3 iVm § 8 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) kein Widerrufsrecht. Für Unternehmen ist der Widerruf gänzlich ausgeschlossen.
Für Services, die von Unternehmen in Anspruch genommen werden, kommt das FAGG nicht zur Anwendung. Dies gilt insbesondere auch wenn Mitarbeiter die App und die Services im Rahmen ihres Dienstverhältnisses nutzen.